Schulen

Anforderung Schülerlisten bei Schulen im Kanton Basel-Landschaft

Die Anforderung der Schülerlisten für das laufende Jahr bei den Schulen im Kanton Basel-Landschaft erfolgt einmal jährlich jeweils im November.

Die betroffenen Schulen werden von uns direkt angeschrieben.

Folgende Schüler/innen sind zu melden

  • Schüler/innen, die im betreffenden Jahr 21-jährig oder älter sind
  • Wichtig: es dürfen nur SchülerInnen gemeldet werden, welche per Dezember des entsprechenden Jahres an der Schule eingeschrieben sind.

Kontakt Nichterwerbstätige

061 425 23 02
Bitte geben Sie bei E-Mail-Anfragen immer Ihre AHV-Nr. (756.----.----.--) an.