Anforderung Schülerlisten bei Schulen im Kanton Basel-Landschaft
Die Anforderung der Schülerlisten für das laufende Jahr bei den Schulen im Kanton Basel-Landschaft erfolgt einmal jährlich jeweils im November.
Die betroffenen Schulen werden von uns direkt angeschrieben.
Folgende Schüler/innen sind zu melden
- Schüler/innen, die im betreffenden Jahr 21-jährig oder älter sind
- Wichtig: es dürfen nur SchülerInnen gemeldet werden, welche per Dezember des entsprechenden Jahres an der Schule eingeschrieben sind.