Behindertenhilfe

Anmeldung zum Bezug von Leistungen

Die Anmeldung zum Bezug von Leistungen der Behindertenhilfe muss durch die Person mit Behinderung oder einer gesundheitlicher Beeinträchtigung über das zuständige kantonale Amt in Basel-Stadt oder Basel-Landschaft erfolgen. Unterstützung beim Bearbeiten der Anträge erhält man bei den INBES Beratungsstellen. 

Vorzeitige Bedarfsüberprüfung

Sollte sich, vor dem vorgesehenen Überprüfungszeitpunkt, der Unterstützungsaufwand der betreuten Person verändern, kann der Leistungserbringer beim zuständigen kantonalen Amt Basel- Stadt ASB und Basel-Landschaft AKJB eine vorzeitige Bedarfsüberprüfung beantragen

Die Fachliche Abklärungsstelle in der SVA BL unterstützt Sie gern bei Fragen.