Freiwillige Versicherung

Schweizer Staatsbürger/innen oder diejenigen eines Mitgliedstaates der EU oder EFTA, welche die Schweiz verlassen und nicht mehr der obligatorischen AHV/IV/EO unterstellt sind, können unter gewissen Bedingungen der freiwilligen AHV/IV beitreten.

Voraussetzungen

  • Besitz der schweizerischen Staatsbürgerschaft oder derjenigen eines Mitgliedstaates der EU oder EFTA
  • Niederlassung ausserhalb der EU oder EFTA 
  • Anschluss an die schweizerische AHV/IVEO während mindestens 5 Jahren ohne Unterbruch bei der Ausreise aus der Schweiz
  • Einreichung der Beitrittserklärung spätestens 12 Monate nach dem Austritt aus der obligatorischen Versicherung AHV/IV/EO

Weitere Informationen, sowie das Beitrittsformular sind auf der Website des BSV verfügbar.

Kontakt Schweizerische Ausgleichskasse in Genf

Avenue Edmond-Vaucher 18
1203 Genève

Telefon +41 (0)58 461 91 11

www.zas.admin.ch