Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANobAG)

Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANobAG)

Als Arbeitnehmende ohne beitragspflichtige/n Arbeitgeber/in (ANobAG) gelten Personen mit Arbeitsort in der Schweiz, die für eine/n nicht beitragspflichtige/n Arbeitgeber/in arbeiten. Der/die Arbeitgebende hat weder Wohnsitz noch Betriebsstätte in der Schweiz und ist von der Beitragspflicht befreit (z. B. Vetretungen ausländischer Staaten in der Schweiz). ANobAG sind aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen nicht versichert, treten aber der Versicherung bei und sind so obligatorisch versichert. Sie bezahlen die Beiträge an AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung und Familienzulagen selber. Für sie gelten die Beitragssätze der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden.

Arbeitgebende ohne Betriebsstätte in der Schweiz

Arbeitgebende, die keine Betriebsstätte in der Schweiz haben, sind in der Schweiz beitragspflichtig, wenn ihre Arbeitnehmenden aufgrund des Abkommens mit der EU bzw. des EFTA-Übereinkommens in der Schweiz versichert sind. Sie können mit ihren in der Schweiz versicherten Arbeitnehmenden eine Vereinbarung abschliessen: Die Arbeitnehmenden rechnen die Beiträge anstelle der Arbeitgebenden mit der Ausgleichskasse ab. Die Arbeitnehmenden bezahlen die üblicherweise von den Arbeitgebenden zu leistenden Beiträge und Verwaltungskostenbeiträge selber. Die Arbeitgebenden haben den Arbeitnehmenden zusätzlich zum Lohn ihren Arbeitgeberanteil sowie die Verwaltungskostenbeiträge zu vergüten.