Berufliche Massnahmen

Entsprechend dem in der Invalidenversicherung geltenden Grundsatz «Eingliederung vor Rente» nehmen Versicherte in der Regel an Eingliederungsmassnahmen teil, die geeignet sind, ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Dabei ist die gesamte noch zu erwartende Arbeitsdauer zu berücksichtigen.
Die IV unterstützt verschiedene Dienstleistungen, welche den Einstieg in eine Erwerbstätigkeit erleichtern sollen: Fachleute der IV-Stellen bieten Versicherten, die infolge ihrer Invalidität in der Berufswahl oder in der Ausübung ihrer bisherigen Tätigkeiten eingeschränkt sind, Berufsberatung an.