Ausgleichskasse

Die Ausgleichskasse ist verantwortlich für das Ermitteln und Erheben der Beiträge an die AHV/IV/EO, an die ALV und an die kantonale Familienausgleichskasse.

Sie nimmt die Anspruchsprüfung sowie das Berechnen und Ausrichten der AHV-/IV-Renten, der IV-Taggelder, des Erwerbsersatzes, der Elternentschädigungen, der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, der Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose und der individuellen Prämienverbilligung vor. Sie richtet auch die Hilflosenentschädigung der IV und AHV aus.

Die Familienausgleichskasse des Kantons Basel-Landschaft klärt den Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen ab und überweist die Zulagen an die Arbeitgebenden oder an die anspruchsberechtigten Personen. Sie ist zudem für den Lastenausgleich unter allen im Kanton tätigen Familienausgleichskassen zuständig.

Zur optimalen Koordination dieser vielfältigen Aufgaben befinden wir uns im regen Austausch mit unseren Partnerinnen und Partnern von Bund und Kanton (z. B. Behörden und Ämter, Alters- und Pflegeheime, Pro Senectute, Spitex etc.).

Unsere Kundinnen und Kunden sind die Versicherten und Arbeitgebenden im Kanton Baselland. Für ihre Fragen und Anliegen sind wir da. Für die Mitglieder der Ausgleichskasse und der Familienausgleichskasse und für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons führt die Ausgleichskasse eine eigene Kundenberatung. Ein Team von Mitarbeitenden aus allen Fachbereichen der Ausgleichskasse steht für direkte persönliche Beratungen am Sitz der SVA BL in Binningen zur Verfügung. Bitte bringen Sie zum Beratungsgespräch einen gültigen Ausweis (ID, Pass) mit.


Ausgleichskassen-Nr.

Die Ausgleichkasse Basel-Landschaft hat die Nr. 13.