Dienstleistende Personen erhalten von ihrer Rechnungsführerin oder ihrem Rechnungsführer oder der entsprechenden Stelle für jeden Dienst eine EO-Anmeldung über die geleisteten Dienst- beziehungsweise Kurstage.
Auf der EO-Anmeldung ergänzt die dienstleistende Person die entsprechenden Angaben über ihre persönlichen Verhältnisse und leitet die Anmeldung weiter (siehe auch Ziffer 16 des Merkblattes 6.01).
Bei mehreren Arbeitgebenden kann die EO-Anmeldung an eine Ausgleichskasse weitergeleitet werden, bei der einer der Arbeitgebende angeschlossen ist. Zusätzlich muss das Formular "Ergänzungsblatt bei mehreren Arbeitgebenden" ausgefüllt werden.
Selbständigerwerbende reichen die Anmeldung bei der für den Beitragsbezug zuständige Ausgleichskasse ein. Dies gilt auch, wenn nebst der Selbständigkeit ein Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgebende besteht.
Für Arbeitslose ist stets nur die Ausgleichskasse zuständig, bei der der letzte Arbeitgebende angeschlossen ist.
Für nichterwerbstätige Schüler/innen und Studenten, die AHV beitragspflichtig sind (1. Januar nach dem 20. Geburtstag), ist die kantonale Ausgleichskasse des Studienortes zuständig.