Die Schweiz gewährt folgenden Versicherten mit Wohnsitz in der EU oder EFTA, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, Prämienverbilligungen bei der obligatorischen Krankenversicherung:
• Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie deren Familienangehörigen,
• Personen, die Leistungen der schweizerischen Arbeitslosenversicherung beziehen, sowie deren Familienangehörigen,
• Bezügerinnen und Bezüger einer schweizerischen Rente, die in der Schweiz nach KVG versichert sind, sowie deren Familienangehörigen.
Ein Anspruch erfolgt erstmals im Kalenderjahr, das dem Beginn der Unterstellung unter die schweizerische Krankenversicherung folgt.
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