Individuelles Konto und IK-Auszug

Auf dem Individuellen Konto (IK) werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet. Erziehungsgutschriften sind auf dem IK-Auszug nicht ersichtlich und werden beim Rentenfall berücksichtigt. Diese Daten dienen als Grundlage für die Berechnung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrente.

Wenn eine versicherte Person prüfen möchten, ob die Beitragsdauer vollständig ist, oder der Arbeitgeber der Ausgleichskasse den Lohn gemeldet hat, kann die Person einen Auszug aus dem Individuellen Konto bestellen. Bei geringer oder unregelmäßiger Erwerbstätigkeit ist es empfehlenswert, alle 5 Jahre einen IK-Auszug zu bestellen.

Die Ausgleichskasse führt ein Individuelles Konto für die Versicherten, für die bei ihr ein Einkommen deklariert wurde. Für Versicherte, deren Beiträge bei verschiedenen Ausgleichskassen abgerechnet werden, führt jede dieser Kassen ein IK, auf dem die einzelnen Einkommen verbucht werden. 

Bei Arbeitnehmenden entnimmt die Ausgleichskasse das Jahreseinkommen der Lohndeklaration des Arbeitgebers. Bei Nichterwerbstätigen und Selbständigerwerbenden verbucht die Ausgleichskasse die entsprechenden Einkommen, nach Eingang der definitiven Steuermeldung auf dem IK.

Kontakt Individuelle Konti

061 425 25 92




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