Jährliche Ergänzungsleistungen (EL)

Die jährlichen Ergänzungsleistungen sind die Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Sie helfen dort, wo die Renten der IV oder AHV nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Um Ergänzungsleistungen zu erhalten, müssen sowohl persönliche als auch wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sein.

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