Familienzulagen für Beschäftigte in der Landwirtschaft

Anspruch auf Familienzulagen in der Landwirtschaft haben:

  • Arbeitnehmende, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb gegen Entgelt in unselbständiger Stellung tätig sind und ein Jahreseinkommen erzielen, das höher ist als CHF 7'350 (50% der minimalen vollen AHV-Altersrente) oder CHF 612 pro Monat. Ausnahmen gibt es bei Ehegatten sowie bei Verwandten der Betriebsleitung in auf- und absteigender Linie.
  • selbständigerwerbende Älplerinnen und Älpler, die während mindestens 2 Monaten ununterbrochen eine Alp in selbständiger Stellung bewirtschaften, haben für diese Zeit Anspruch auf Kinderzulagen
  • selbständigerwerbende Landwirte
  • nebenberuflich selbständige Landwirtinnen und Landwirte, die ein jährliches Betriebseinkommen von mindestens CHF 2'000 erzielen oder eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die der Haltung einer Grossvieheinheit entspricht
  • hauptberufliche Berufsfischerinnen und Berufsfischer