Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose (ÜL)

Die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL) tragen einen wesentlichen Teil zur Existenzsicherung von Personen bei, welche kurz vor dem Rentenalter von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden.

Anspruchsvoraussetzungen

Überbrückungsleistungen können Personen erhalten,

  • die keinen Anspruch auf eine Rente der AHV oder IV haben.
  • deren Vermögen folgende Höchstbeträge nicht übersteigt (exkl. selbstbewohntes Eigentum):
    • CHF 50'000 (Alleinstehende)
    • CHF 100'000 (Ehepaare)
  • die nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wurden.
  • die nach dem 1. Juli 2021 ausgesteuert wurden.
  • die mindestens 20 Jahre in der AHV versichert waren, davon mindestens 5 Jahre nach Vollendung des 50. Altersjahrs. Zudem wurde dabei jährlich ein Erwerbseinkommen von mindestens 75% des Höchstbetrages der AHV-Rente erzielt, oder entsprechende Betreuungsgutschriften gemäss AHVG geltend gemacht.

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