Krankheits- und Behinderungskosten (KK)

Zusätzlich zu den jährlichen Ergänzungsleistungen (EL) werden bestimmte Krankheits- und Behinderungskosten auf Antrag vergütet.

Vergütete Kosten

Folgende Kosten können, soweit sie nicht durch andere Leistungsträger (Versicherung, Krankenkasse, Unfall- und Invalidenversicherung, usw.) übernommen werden, im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen vergütet werden:

  • Selbstbehalt und Franchise bis zum Betrag CHF 1'000 pro Jahr
  • zahnärztliche Behandlung (einfache, wirtschaftliche und zweckmässige Behandlung)
  • Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause sowie in Tagesstrukturen
  • Mehrkosten für eine lebensnotwendige Diät
  • Transport zur nächstgelegenen Behandlungsstelle
  • Kosten für Hilfsmittel (bei Erstanschaffung im AHV-Alter)
  • ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren

Folgende Maximalbeträge können vergütet werden:

  • Alleinstehende: CHF 25'000
  • Ehepaare: CHF 50'000
  • Je Heimbewohner: CHF 6'000

Mehr dazu finden Sie im entsprechenden Merkblatt.

Kontakt KK

061 425 23 85
Die Mitarbeitenden der Krankheitskosten (KK) sind mittwochs und freitags telefonisch nicht erreichbar.

Belege per E-Mail einreichen

Sie können uns die Belege auch per E-Mail auf kk@sva-bl.ch einreichen. Bitte beachten Sie, dass wir vollständige Leistungsabrechnungen benötigen. Unvollständige Unterlagen werden retourniert.