Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter

Personen, die über das Referenzalter (im Alter zwischen 64 / 65 und 70 Jahren) hinaus erwerbstätig sind, haben die Möglichkeit, weiterhin AHV-Beiträge zu leisten. Diese Beiträge können dazu beitragen eventuelle Beitragslücken zu schliessen und/oder die Altersrente zu verbessern. Daher haben Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende, die das Referenzalter überschritten haben, die Wahl, auf den monatlichen Freibetrag von CHF 1'400 zu verzichten.

Für Arbeitnehmende:

Personen, die auf den Freibetrag verzichten möchten, informieren Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber vor der ersten Lohnzahlung nach Erreichen des Referenzalters. Eine rückwirkende Änderung des Freibetrags ist nach der ersten Lohnzahlung für das aktuelle Jahr nicht mehr möglich. Der einmal gewählte Verzicht wird automatisch für das nächste Beitragsjahr weitergeführt, sofern Sie uns innerhalb der Frist keinen gegenteiligen Antrag stellen.

Für Arbeitgebende:

Die Verzichterklärungen der Arbeitnehmenden müssen nicht unterjährig einzeln gemeldet werden. Stattdessen kann diese unkompliziert mit der Lohndeklaration mitgeteilt werden.

Für Selbständigerwerbende:

Personen, die nach Erreichen des Referenzalters Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit erzielen, zahlen weiterhin Beiträge an die AHV, IV und EO. Es besteht jedoch ein Freibetrag von CHF 16'800 im Jahr. Wird auf den Freibetrag verzichtet, muss dies bis zum 31. Dezember des Beitragsjahres schriftlich (Post, E-Mail, connect) mitgeteilt werden. Der einmal gewählte Verzicht wird automatisch für das nächste Beitragsjahr weitergeführt, sofern Sie uns innerhalb derselben Frist keinen gegenteiligen Antrag stellen.

Kontakt Erwerbstätige

061 425 23 83


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