Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL)

Die EL zur AHV und IV helfen dort, wo die anerechenbaren Einnahmen nicht ausreichen, um die anerkannten Ausgaben zu decken.

Das Grundprinzip ist einfach: Dort wo die Renten, das Einkommen und das Vermögen nicht ausreichen, um die Lebenshaltungskosten zu decken, übernehmen die EL die Differenz. Welche Ausgaben anerkannt und welche Einnahmen angerechnet werden, bestimmt das Gesetz.

Anspruchsvoraussetzungen

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV können Personen erhalten:

  • die entweder einen Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei Rentenvorbezug) oder der IV oder nach Vollendung des 18. Altersjahres auf eine Hilflosenentschädigung der IV haben oder die während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten.
  • die in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben und
  • die Bürgerinnen oder Bürger der Schweiz oder eines EU- oder EFTA-Mitgliedstaates sind*.
  • Für EL-Ansprüche ab 1.1.2021 gilt zusätzlich, dass das Vermögen unterhalb der Vermögenschwelle sein muss. Diese beträgt für Alleinstehende CHF 100'000, für Ehepaare CHF 200'000 und für rentenberechtigte Waisen und Kinder, die einen Anspruch auf einer Kinderrente der AHV oder IV haben, CHF 50'000. Der Wert von selbstbewohnten Liegenschaften wird bei dieser Vermögensobergrenze nicht berücksichtigt. Verzichtsvermögen hingegen schon.

* Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten müssen während einer Karenzfrist ununterbrochen in der Schweiz leben. Diese Karenzfrist hängt vom Herkunftsland ab und beträgt zwischen 5-10 Jahre. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt diese Karenzfrist immer fünf Jahre.

Die Ergänzungsleistungen bestehen aus den jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden, und der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten (KK).

Kontakt EL/ÜL

061 425 23 86
Neuanmeldungen, Mutationen und Revisionen
061 425 23 88
Allgemeine Anfragen
Die Mitarbeitenden der EL/ÜL sind mittwochs und freitags telefonisch nicht erreichbar.

Kontakt KK

061 425 23 85
Die Mitarbeitenden der Krankheitskosten (KK) sind mittwochs und freitags telefonisch nicht erreichbar.

Erklärvideo für EL zuhause



Erklärvideo für EL im Heim