Familienzulagen für Arbeitnehmende

Arbeitnehmende haben Anspruch auf Familienzulagen, sofern ihr Jahreseinkommen höher ist als CHF 7'350 (50% der minimalen vollen AHV-Altersrente) oder pro Monat CHF 612. 

Bei Personen, welche das ordentliche AHV-Alter schon erreicht haben, muss zum Mindestbetrag des Jahreseinkommens der Freibetrag von CHF 16'800 hinzugerechnet werden.