Jährliche Überbrückungsleistungen (ÜL)

Die jährlichen Überbrückungsleistungen berechnen sich aus der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Sie helfen Menschen, welche nach dem vollendeten 60. Altersjahr ausgesteuert werden.

Bei den Überbrückungsleistungen handelt es sich um eine neue Leistung innerhalb der Sozialversicherung. Die gesetzlichen Grundlagen dazu traten per 1. Juli 2021 in Kraft.

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