Die anspruchsberechtigten Personen können den Bezug der Entschädigung frei unter sich aufteilen. Kann keine Einigung über die Aufteilung erzielt werden, so werden jedem Elternteil 49 Taggelder zugesprochen.
Die Anzahl Urlaubstage im Teilzeitpensum ist zu ermitteln, indem die normalerweise zu leistenden Arbeitstage ins Verhältnis zu den zu leistenden Arbeitstagen einer Vollzeitbeschäftigung gesetzt werden. Der bezogene Urlaubstag ist wieder mit dem gleichen Faktor zu multiplizieren, um die Anzahl der entschädigungsberechtigten Tage bzw. der Taggelder zu ermitteln.
Bitte geben Sie bei E-Mail-Anfragen immer die AHV-Nr. (756.----.----.--) an.