28.11.2022
Wie jedes Jahr um diese Zeit verschickt die SVA BL momentan den ihr angeschlossenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Informationen zur anstehenden Lohndeklaration. Bitte beachten Sie die folgenden zwei Neuerungen bei der diesjährigen Deklaration:
1. Sie müssen die Familienzulagenbescheinigung nicht mehr einreichen. Der entsprechende Abschnitt auf unserer Online-Plattform connect ist deaktiviert.
2. Ab 1. Januar 2023 spart zudem Geld, wer die Lohndeklaration fristgerecht (bis zum 30.01.2023) einreicht. So können Sie eine Mahngebühr in der Höhe CHF 50.00 vermeiden.
Danke für Ihr Verständnis!