13.12.2022
Für ordentlich besteuerte Personen wird das Antragsformular für das Bezugsjahr 2023 Ende Dezember 2022 automatisch versendet. Die Voraussetzung ist, dass die Staatssteuerveranlagung für das Steuerjahr 2021 definitiv ist und Anspruch besteht.
Für quellenbesteuerte Personen wird das Gesuchsformular für das Bezugsjahr 2023 im Januar 2023 automatisch versendet. Auf unserer Website wird dieses Formular erst nach dem Versand aufgeschaltet. Bitte reichen Sie uns das Gesuch auf unserer Website nur dann ein, wenn Sie es bis Ende Februar 2023 nicht per Post erhalten haben.
Alles Wissenswerte rund um die Prämienverbilligung finden Sie auf unserer Website hier.