News

Telearbeit von GrenzgängerInnen: Verlängerung der flexiblen Anwendung im Bereich der Sozialversicherung


21.06.2022

Die pandemiebedingte flexible Anwendung der europäischen Zuständigkeitsregeln betreffend der Sozialversicherungen bei Telearbeit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern wird bis am 31. Dezember 2022 verlängert. Die Sonderregelung läuft also nicht wie geplant per Ende Juni 2022 aus. Somit ändert sich für die Betroffenen und ihre Arbeitgebenden hinsichtlich Sozialversicherungen vorerst nichts - Grenzgängerinnen und Grenzgänger unterliegen weiterhin den schweizerischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit, auch wenn er/sie seine/ihre Tätigkeit in Form von Telearbeit in seinem/ihren Wohnland ausübt. Dies unabhängig davon, in welchem Umfang diese Tätigkeit erfolgt.

Ab 2023 sollen neue Regeln die Telearbeit besser berücksichtigen, ohne dass die Zuständigkeit im Bereich der sozialen Sicherheit ändert. Nähere Informationen finden Sie auf dieser Website des BSV.