23.11.2021
Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass der Beitrag an die kantonale Familienausgleichskasse per 2022 nicht erhöht wird und für Arbeitgebende weiterhin bei 1.25 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme liegt. Auch der Beitrag für Selbständigerwerbende bleibt bei 1.25 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens (bei einer Höchstgrenze des beitragspflichtigen Einkommens von CHF 148'200). Der Beitragssatz bei den Familienzulagen für die Landwirtschaft (FLG) liegt ebenfalls unverändert bei 2 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme.