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Neue internationale Sozialversicherungsabkommen


08.11.2021

Das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Bosnien Herzegowina ist per 1. September 2021 in Kraft getreten. Im Falle einer grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit koordiniert es die die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten in den Bereichen Alter, Hinterlassene, Invalidität und Unfall. Nach dem Brexit und seit 1. November findet zudem das neue Abkommen mit dem Vereinigten Königreich (UK) vorläufig Anwendung. Informationen dazu finden Sie auf den verlinkten Seiten des BSV.