30.06.2021
Betreuungsentschädigung (BUE)
Erwerbstätige Eltern von schwer erkrankten oder verunfallten Kindern befinden sich meist in einer ausserordentlich belastenden und anstrengenden Situation. Zur Entlastung der betroffenen Familien gibt es ab 1. Juli 2021 finanzielle Entschädigung in Form eines 14-wöchigen, bezahlten Betreuungsurlaubes. Sind beide Elternteile erwerbstätig, können sie die 98 Urlaubstage zusammenhängend oder tageweise innert 18 Monaten frei untereinander aufteilen. Die Eltern erhalten Taggelder in der Höhe von 80% ihres durchschnittlichen AHV-pflichtigen Lohnes vor der Unterbrechung (max. jedoch 196 Franken pro Tag).
Alle Informationen zur Betreuungsentschädigung finden Sie hier.
Längerer Mutterschaftsurlaub bei Spitalaufenthalt des Kindes
Neben der Betreuungsentschädigung tritt per 1. Juli eine weitere Massnahme zur Unterstützung von Erwerbstätigen Eltern in Kraft: Bei Müttern von Neugeborenen, die direkt nach der Geburt für längere Zeit im Spital bleiben müssen, verlängert sich der bezahlte Mutterschaftsurlaub um bis zu 8 Wochen. Voraussetzung ist, dass die Mutter nach dem Urlaub weiterhin erwerbstätig ist.
Hier haben wir für Sie detaillierte Informationen zusammengestellt.