30.06.2021
Menschen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Stelle verlieren, können in eine schwierige finanzielle Notlage geraten. Um sicherzustellen, dass der Existenzbedarf für Personen, die nach vollendetem 60. Altersjahr ausgesteuert werden, ohne Rückgriff auf die Sozialhilfe gewährleistet ist, wird per 1. Juli 2021 eine neue Sozialversicherungsleistung eingeführt: Die Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose (ÜL).
Im Kanton Basel-Landschaft ist unsere Ausgleichskasse zuständig für diese neue Versicherungsleistung. Die ÜL kann ab 1. Juli 2021 beantragt werden. Welche Anspruchsvoraussetzungen gelten, wie sich die Leistung berechnet und wann der Anspruch erlischt, können Sie im Detail hier nachlesen.