Am 19. Mai 2019 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die AHV-Steuervorlage (STAF) angenommen. Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung tritt nach Bundesratsbeschluss am 1. Januar 2020 in Kraft. Ab diesem Datum fliessen zusätzlich rund CHF 2 Milliarden pro Jahr in die AHV, wovon CHF 800 Mio aus der Bundeskasse stammen, den Rest finanzieren Unternehmen und Versicherte über höhere Beiträge.
Höhere AHV-Beiträge auf dem Lohn ab 1. Januar 2020
Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8.4 auf 8.7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO- Beitragssatz von 10.25 auf 10.55 Prozent. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin paritätisch.
Die neuen Beitragssätze im Detail:
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Total | |
AHV neu | 4.35% | 4.35% | 8.7% |
bisher | 4.2% | 4.2% | 8.4% |
IV | 0.7% | 0.7% | 1.4% |
EO | 0.225% | 0.225% | 0.45% |
Total AHV/IV/EO neu | 5.275% | 5.275% | 10.55% |
bisher | 5.125% | 5.125% | 10.25% |
Selbständigerwerbende
Für Selbständigerwerbende gelten ab 2020 abgestufte AHV/IV/EO-Beitragssätze von 5,344 bis 9,95 Prozent (bisher 5,196 bis 9,65 Prozent). Der Mindestbeitrag AHV/IV/EO steigt von CHF 482.00 auf CHF 496.00.
Nichterwerbstätige
Für Nichterwerbstätige steigt der Mindestbeitrag AHV/IV/EO von CHF 482.00 auf CHF 496.00.