Bis am 30. Januar 2020 müssen Arbeitgebende der SVA Basel-Landschaft die ausgefüllte Lohnbescheinigung 2019 einreichen. Das Formular "Lohnbescheinigung" und die dazugehörige Anleitung zum Ausfüllen finden Sie unter folgenden beiden Links:
- <link file:483 download internal link in current>Lohnbescheinigung
- <link file:948 download internal link in current>Anleitung "Das Ausfüllen der Lohnbescheinigung leicht gemacht"
Wissenswertes zur ELM Übermittlung:
- Unsere Empfängernummern lauten:
AHV-AVS 013.000 und
FAK-CAF 013.000 - <link record:tx_linkmanager:tx_linkmanager_domain_model_link:492>Hier finden Sie alle anderen Empfängernummern
- Die Zuständigkeiten für Supportanfragen finden Sie unter <link record:tx_linkmanager:tx_linkmanager_domain_model_link:493>diesem Link.