Die besondere Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungen im internationalen Kontext.
Zum einen für Personen, die dem Freizügigkeitsabkommen oder dem EFTA-Übereinkommen unterstehen, zum anderen auch für Personen, die einem zweiseitigen oder keinem Sozialversicherungsabkommen unterstehen. Details dazu erfahren Sie unter bsv.admin.ch