Das Austrittsabkommen sieht eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 vor, während der das Vereinigte Königreich zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit im Verhältnis zu den EU-Staaten und zur Schweiz weiterhin EU-Recht anwendet. Die künftigen Koordinierungsregeln für die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich müssen noch festgelegt werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) wird zu gegebener Zeit darüber informieren.
<link https: www.bsv.admin.ch bsv de home sozialversicherungen int brexit.html external-link-new-window internal link in current>Weitere Informationen finden Sie auf der Website vom BSV.