Nichterwerbstätig

Natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind bei der AHV, der IV und der EO obligatorisch versichert. Wenn eine nichterwerbstätige Person kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt, ist die Erfüllung der Beitragspflicht für AHV/IV/EO bei der AHV-Ausgleichskasse zu klären.

Familienzulagen für Nichterwerbstätige können beantragt werden, wenn keine Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, keine AHV-Altersrenten bezogen werden und wenn bescheidene wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen.

In der obligatorischen Krankenversicherung versicherte Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anspruch auf Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung.

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