Die Vaterschaftsentschädigung ersetzt einem Vater nach der Geburt während maximal 14 Tagen den Erwerbsausfall. Die in der Schweiz erwerbstätigen Väter haben während den ersten 6 Monaten nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf maximal 14 Taggelder. Sie erhalten 80% des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens vor der Geburt, maximal CHF 196 pro Tag.
Anspruchsberechtigt sind Väter, welche die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:
Die Vaterschaftsentschädigung gilt ab 1. Januar 2021 und kann somit frühstens Mitte Januar angemeldet werden. Wir informieren an dieser Stelle, sobald das Anmeldeformular bereit steht.