Der Anspruch für besonders gefährdete Personen besteht bis zum 31. März 2022. Entsprechende Anmeldungen können Sie noch bis zum 30. Juni 2022 einreichen. Der Anspruch entsteht am ersten Tag der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, frühestens jedoch am 18. Januar 2021.
Sobald die Impfung vollständig verabreicht wurde, werden geimpfte Personen nicht mehr als besonders gefährdete Personen eingestuft. Sie haben daher keinen Anspruch mehr auf die Entschädigung.
Anträge für besonders gefährdete Personen bedürfen folgender Nachweise: