22.10.2025
Dienstleistende in der Armee, im Zivildienst und Zivilschutz sowie bei «Jugend und Sport» können ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen (EO-Taggelder) ab dem nächsten Jahr digital einreichen. Die Digitalisierung erfolgt schrittweise gestaffelt nach Dienstleistungsarten während des Jahres 2026.
Dieser digitalisierte Ablauf ersetzt den heutigen Prozess mit Papierformularen. Sowohl die Dienstleistenden als auch ihre Arbeitgebenden werden damit administrativ entlastet, die Datenqualität wird verbessert und die Dauer bis zur Auszahlung der EO-Entschädigungen verkürzt sich. Zudem integriert sich das Verfahren mit bestehenden und neuen E-Government-Standards.
Ablauf des neuen EO-Anmeldeverfahrens (bei unselbständig Erwerbstätigen):
- Die Dienstorganisation meldet die Anzahl geleisteter Diensttage an das neue EO-Portal.
- Das EO-Portal informiert die dienstleistende Person (im Standardfall über SMS oder E-Mail, ausnahmsweise per Post), dass eine Anmeldung zur Bearbeitung/Kontrolle bereit ist.
- Die dienstleistende Person greift auf das EO-Portal zu, prüft und bestätigt die Angaben über Anstellung und Familienstand und komplettiert ggf. die vorhandenen Daten (z.B. zum/zur Arbeitgebenden).
- Die Ausgleichskasse berechnet den Erwerbsausfall und löst die Zahlung oder Gutschrift an Arbeitgebende oder Dienstleistende aus.
Für andere Beschäftigungssituationen weicht das Verfahren leicht ab. Aktuelle Informationen finden Sie auch hier:
https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Leistungen-der-EO-MSE-EAE-BUE-AdopE/Digitales-EO-Anmeldungsverfahren-ab-2026 und https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ueberblick/dti-strategie/projekte-dti/eo-digitalisierung.html
