14.10.2025
Für ordentlich besteuerte Personen wird das Antragsformular für das Bezugsjahr 2026 Ende Dezember 2025 automatisch versendet. Die Voraussetzung ist, dass die Staatssteuerveranlagung für das Steuerjahr 2024 definitiv ist und Anspruch besteht.
Für quellenbesteuerte Personen wird das Gesuchsformular für das Bezugsjahr 2026 Ende Januar 2026 automatisch versendet. Auf unserer Website wird das Gesuchsformular für quellenbesteuerte Personen erst nach dem Versand aufgeschaltet. Bitte reichen Sie das Gesuchsformular auf unserer Website nur ein, falls Sie dieses bis Ende Februar 2026 noch nicht per Post erhalten haben.
Alles Wissenswerte rund um die Prämienverbilligung finden Sie hier.
