07.08.2025
Aufgrund gesetzlicher Anpassungen im CO2-Gesetz erfolgt die Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft für das Jahr 2025 nicht wie gewohnt im selben Jahr, sondern erst im Verlauf des Jahres 2026. Die Rückverteilung für 2025 wird gemeinsam mit jener für das Jahr 2026 vorgenommen. Grundlage für beide Rückvergütungen bildet die ALV1-Lohnsumme des Jahres 2024.
Ein aktives Handeln Ihrerseits ist nicht erforderlich – die Rückverteilung erfolgt automatisch, auch wenn in den Jahren 2024, 2025 oder 2026 wichtige Änderungen wie Neugründungen, Schliessungen oder Sitzverlegungen erfolgt sind oder erfolgen werden.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater gerne telefonisch unter 061 425 23 83 oder per E-Mail an er@sva-bl.ch zur Verfügung.
Detaillierte Informationen finden Sie zudem in den Weisungen betreffend die Rückverteilung der CO₂-Abgabe durch die Ausgleichskassen an die Wirtschaft (WRC).
