22.09.2026
Ein Teil der Einnahmen aus der CO₂-Abgabe wird über die Ausgleichskassen an die Wirtschaft zurückverteilt. 2026 erfolgt die Rückverteilung ausnahmsweise für zwei Jahre: Neben dem regulären Betrag für 2026 wird auch die verschobene Rückverteilung für 2025 ausbezahlt.
Grund für die Verschiebung sind Änderungen in der CO₂-Gesetzgebung.
Für beide Jahre bildet die ALV1-Lohnsumme 2024 die Berechnungsgrundlage. Der Rückverteilungsfaktor beträgt 0.533 ‰ für 2025 und 0.449 ‰ für 2026. Pro CHF 100'000 abgerechneter ALV1-Lohnsumme erhalten Arbeitgebende damit insgesamt CHF 98.20 zurück.
Sie müssen nichts unternehmen: Die SVA Basel-Landschaft berücksichtigt die Gutschrift automatisch bei der nächsten Abrechnung und zieht den entsprechenden Betrag ab.
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