27.11.2024
Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) in Kraft, die für Unternehmen von Bedeutung sind.Eine wesentliche Neuerung betrifft die Einforderung offener Sozialversicherungsbeiträge der AHV.
Ab 1. Januar 2025 werden diese Beiträge bei im Handelsregister eingetragenen Schuldnern nicht mehr durch Betreibung auf Pfändung, sondern im Rahmen eines Konkursverfahrens eingefordert.
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