14.10.2024
Für ordentlich besteuerte Personen wird das Antragsformular für das Bezugsjahr 2025 Ende Dezember 2024 automatisch versendet. Die Voraussetzung ist, dass die Staatssteuerveranlagung für das Steuerjahr 2023 definitiv ist und Anspruch besteht.
Für quellenbesteuerte Personen wird das Gesuchsformular für das Bezugsjahr 2025 im Januar 2025 automatisch versendet. Auf unserer Website wird das Gesuchsformular für quellenbesteuerte Personen erst nach dem Versand aufgeschaltet. Bitte reichen Sie das Gesuchsformular der Homepage nur ein, falls Sie dieses bis Ende Februar 2025 noch nicht per Post erhalten haben.
Alles Wissenswerte rund um die Prämienverbilligung finden Sie auf unserer Website hier.