Sie finden die Beiträge, Leistungen und Grenzbeträge per 1. Januar 2025 in dieser Übersicht.
Beiträge der AHV/IV/EO
Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von CHF 514 auf CHF 530 pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von CHF 980 auf CHF 1010.
AHV/IV Renten
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2.9 % erhöht. Die minimale AHV/IV-Rente steigt somit von CHF 1‘225 auf CHF 1‘260 pro Monat, während die Maximalrente von CHF 2‘450 auf CHF 2‘520 pro Monat angehoben wird.
Per 1. Januar 2025 startet die 2. Etappe der Reform zur Stabilisierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Weitere Informationen entnehmen Sie unter AHV21 Altersreform.
Familienzulagen
Die Beiträge der Kinder- und Ausbildungszulagen werden per 1. Januar 2025 angehoben. Die Kinderzulage wird von CHF 200 auf CHF 215 pro Monat und die Ausbildungszulage von CHF 250 auf CHF 268 pro Monat erhöht.
Ergänzungsleistungen
Im Bereich der Ergänzungsleistungen erhöhen sich verschiedene Werte. Bitte entnehmen Sie diese aus der Übersicht.
Individuelle Prämienverbilligung
Die kantonalen Richtprämien erhöhen sich per 01.01.2025 folgendermassen auf:
- für Erwachsene pro Jahr CHF 4'368
- für junge Erwachsene pro Jahr CHF 3'684
- für Kinder pro Jahr CHF 1'884
Inkasso
Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) in Kraft, die für Unternehmen von Bedeutung sind. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Einforderung offener Sozialversicherungsbeiträge der AHV.
Neu werden diese Beiträge bei im Handelsregister eingetragenen Schuldnern nicht mehr durch Betreibung auf Pfändung, sondern im Rahmen eines Konkursverfahrens eingefordert.
Weitere Informationen finden sie hier.