Die IV-Stellen können Minderjährige und Jugendliche bis zum 20. Altersjahr durch medizinische Massnahmen unterstützen:
Kostenübernahme für medizinische Eingriffe zur Behandlung bestimmter angeborener Leiden;
Kostenübernahme für medizinische Eingriffe zur Erhöhung der Erwerbsfähigkeit. Zudem können Minderjährige und Jugendliche auch von weiteren Leistungen der IV profitieren;
Berufsberatung;
Übernahme behinderungsbedingter Mehrkosten bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung;
Hilflosenentschädigung;
Hilfsmittel.
Melden Sie den Anspruch bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons an (Formular).