Schweizer BürgerInnen und Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA, die in einem Staat der EU oder der EFTA arbeiten, unterstehen dem Versicherungssystem dieses EU- oder EFTA-Staates. Eine freiwillige Versicherung in der Schweiz ist nicht möglich. Schweizer BürgerInnen und Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA, die in einem Staat ausserhalb der EU oder der EFTA leben, können der freiwilligen Versicherung beitreten, falls sie unmittelbar vorher während mindestens 5 aufeinander folgenden Jahren obligatorisch versichert waren. Personen, die der freiwilligen Versicherung beitreten wollen, richten ihre Beitrittserklärung innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung an die schweizerische Vertretung (Botschaft, Konsulat).