Die Familienausgleichskasse des Kantons Basel-Landschaft steht allen Selbständigerwerbenden und allen Arbeitgebenden,
die im Kanton Basel-Landschaft einen Geschäftssitz, eine Zweigniederlassung oder eine Betriebsstätte haben, zur
Verfügung. Die Familienausgleichskasse Basel-Landschaft ist auch für Arbeitnehmende ohne (in der Schweiz) beitragspflichtigen
Arbeitgeber und für Nichterwerbstätige zuständig.
(Alle Aufgaben rund um die Familienzulagen in der Landwirtschaft werden von der AHV-Ausgleichskasse des Kantons Basel-Landschaft wahrgenommen.)