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Familienausgleichskasse
Die Familienausgleichskasse des Kantons Basel-Landschaft steht allen Selbständigerwerbenden und allen Arbeitgebenden, die im Kanton Basel-Landschaft einen Geschäftssitz, eine Zweigniederlassung oder eine Betriebsstätte haben, zur Verfügung. Die Familienausgleichskasse Basel-Landschaft ist auch für Arbeitnehmende ohne (in der Schweiz) beitragspflichtigen Arbeitgeber und für Nichterwerbstätige zuständig.

(Alle Aufgaben rund um die Familienzulagen in der Landwirtschaft werden von der AHV-Ausgleichskasse des Kantons Basel-Landschaft wahrgenommen.)